Geschichte einer Umzonung… oder „Lass uns mal Ordnung machen“

Den Plan anderst ausmalen

Das Krienser Parlament hat an der letzten Sitzung den die Umzonung eines kleinen Landstückes auf dem Dach der Autobahn A2 im Schlund diskutiert. Mit der Teilrevision der Ortsplanung soll „eine langjährige Diskussion und ein Rechtsstreit um die Nutzung (…) abgeschlossen werden„.

Der nüchterne Bericht und Antrag des Gemeinderates über die vorgeschlagene Teilrevision verbirgt auf den ersten Blick die aufregende Geschichte der Parzelle 2772 auf dem Autobahndeckel im Schlund.

Allein schon der im Bau- und Zonenreglement eingetragene und für eine Grünzone (!) etwas skurrile Verwendungszweck „Gartenbau“ lässt mich schmunzeln und macht mich zugleich neugierig. Wie ist es zu dieser Situation und diesem Streit gekommen? Eine dilettantisch geführte und misslungene Geschichts-Recherche….

Der Online Zonenplan des Kantons gibt an, dass die Gemeinde Kriens im  Jahr 2000 die Zoneneinteilung von der Parzelle rechtmässig beschlossen hat. Leider kann ich in den Protokollen des Einwohnerrats online nichts dazu nachlesen; die online-Aufzeichnung reicht nur bis Ende 2005 zurück.

Nun dachte ich mir: Die Ratsmitliedern welche die Zonenplan-Änderung damals verabschiedet haben, werden schon wissen,  wie und wann der Zweck „Gartenbau in der Grünzone“ den Weg ins BZR gefunden hat. Auf direkte Nachfragen konnte sich aber kein Parlaments-Gspänli  so genau mehr erinnern.  „Stand das damals schon in der ersten Lesung drin? Oder wurde dieser Verwendungszweck im Rahmen der zweiten Lesung besprochen und genehmigt?“
Ratsmitlieder welche selber nochmals die Papier-Protokolle von damals hervor suchen, können darin nichts zu diesem Verwendungszweck Gartenbau finden. Ein Einwohnerrat erinnert sich, dass damals von Familiengärten gesprochen wurde. Dachte man an Familiengärten beim Verwendungszweck „Gartenbau“. Aber eben, so genau weiss es scheinbar niemand mehr. Schlussendlich bewilligt der Einwohnerrat 2000 das gesamthaft revidierte Zonen-Reglement inklusive dem Verwendungszweck „Gartenbau“ in der Grünzone. Wörtlich: „Sport, Freizeit, Spiel- und Grünanlagen, Familiengärten, Gartenbau„.

Hätte dem Regierungsrat, welcher das neue BZR bewilligte, dieser nicht zonen-konforme Zweck auffallen sollen?

Mitte 2004 wird auf der Grün-Parzelle sowie auf dem angrenzende Gewerbeland ein Aussenlager erstellt. Wie der Zufall der Geschichte so spielt, handelt es sich beim Bauherrn um eine Gartenbau-Firma. Warum noch um eine Baubewilligung für den Bau in der Grünzone nachfragen, wenn auf dem Zonenplan als möglicher Verwendungszweck ja schon bereits Gartenbau drauf steht?! Ist doch klar, das Land soll und wird mit dem Aussenlager zwecks-konform genutzt!

Irgend wann dann ca. 5 Jahre später wird diese „vergessene“ Baubewilligung nach einer Erinnerung durch das Baudepartement doch noch nachträglich beantragt. Für den Teil des Lagers, welches sich in der Grünzone mit Verwendungszweck Gartenbau befindet, verweigert der Gemeinderat jedoch eine Bewilligung und verlangt die Wiederherstellung eines gesetzeskonformen Zustands.

Ein Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht entwickelt sich, der aktuelle sistiert ist.

Inzwischen mischt sich auch das Amt für Strassen des Bundes (ASTRA) als Landbesitzerin in die Angelegenheit ein. Man will, dass es über der Autobahn wieder mit rechten Dingen zu und her geht. Das Bundesamt scheint klar Stellung zu beziehen: „Wenn das Lager halt schon dort steht, dann soll es doch auch bleiben.“ Das Bundesamt schreckt nicht davor zurück, seinem Wunsch nach Ordnung mit Bemerkungen zum, von der Gemeinde genutzten, Nachbargrundstück zu untermauern. Das ASTRA stellt der Gemeinde Kriens nämlich gleich neben der Grünzone mit Gartenbau unentgeltlich Land zur Verfügung, auf welchem aktuell zwei Fussballplätze und ein Skaterpark bestehen (Sport und Freizeitzone).

Auch im Einwohnerrat tut sich 2010 wieder was und beherzte Parlamentarier der FDP setzen sich für eine Re-Ordnung der Umstände und für die Vermeidung eines „teuren“ Rechtsstreit ein.

Wie wird der Einwohnerrat diese Geschichte weiter schreiben?
Ich schätze mal so: Ein zum Teil vermutlich illegal erstelltes Warenlager wird durch eine Teilrevision der Ortsplanung legalisiert. Der Verwendungszweck Gartenbau wird gelöscht damit sich auch der letzte Teil des Lagers in der Arbeitszone befindet.

Auf das klärende Urteil des Verwaltungsgericht will nicht gewartet werden. Ordnung muss jetzt und sofort wieder hergestellt werden. Ein ordentlicher Krienser Rats-Kompromiss eben, wie ihn die Geschichte bei anderen Mauscheleien um gewerbe-freundliche Umzonungen auch schon gesehen hat.

Was diese Geschichte lehrt: Wer lange genug trötzelt und die Unterstützung eines Bundesamts geniesst,  muss sich nicht an Baubewilligungen und das Zonen- und Baurecht halten. Alles andere wäre schliesslich wirtschafts-feindlich!

geschrieben von Maurus Frey | Meinungen | 1.12.2011 8:00 | No Comments

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